FAQ - Allgemein


  • Allgemein

  • Welchen Auszug muss ich bestellen?

    • Privatauszug:


      Der Privatauszug gibt Auskunft über alle eintragungspflichtigen Urteile bis zum Ablauf bestimmter Fristen darf für jeden beliebigen Zweck bestellt werden.

      Sonderprivatauszug:


      Der Sonderprivatauszug gibt nur Auskunft über Urteile, die ein Berufs-, ein Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz
      • von Minderjährigen,
      • anderer besonders schutzbedürftigen Personen oder
      • von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich enthalten,

      solange ein solches Verbot wirksam ist.

      Der Sonderprivatauszug darf nur für berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder direkten Patientenkontakt im Gesundheitsbereich umfassen und nur mit der besonderen Bestätigung des Arbeitgebers (oder der Organisation, Bewilligungsbehörde) bestellt werden.

  • Wie lange steht ein digitaler Strafregisterauszug zum Abholen bereit?

    • Der Link zum Bezug des digitalen Strafregisterauszug ist ab Auslieferungsdatum nur max. 60 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann der digitale Auszug nicht mehr bezogen werden.

  • Was ist der Vorteil eines digitalen Strafregisterauszuges?

    • Sie erhalten den digitalen Strafregisterauszug direkt nach der Bearbeitung elektronisch zugestellt und können diesen mehrfach verwenden

  • Kann ich meine Bestellung verfolgen?

    • Sie können unter Tracking den Status Ihrer Bestellung einsehen.

  • Wie erhalte ich eine Quittung?

    • Sie können unter Quittung das Dokument beziehen, dies sobald der Auszug von uns verschickt wurde.


  • Überprüfung eines Auszuges

  • Wie kann ich einen elektronischen, digital signierten Auszug auf Echtheit überprüfen?

    • Ein digitaler Strafregisterauszug ist ein PDF-Dokument, das mit einem elektronischen Siegel versehen ist.

      Ein elektronisches Siegel dient dem sicheren Nachweis der Herkunft, der Gültigkeit und der Integrität eines Dokuments. Integrität bedeutet, dass bei einer Überprüfung des gesiegelten Dokumentes sofort sichtbar wird, ob jemand das Dokument nachträglich verändert hat.

      Die Siegel auf elektronischen Strafregisterauszügen werden gemäss Schweizerischem Signaturgesetz (Art. 2 ZertES) angebracht.
      Die Siegel beinhalten auch einen Zeitstempel, der mit Sicherheit nachweist, wann genau das Siegel angebracht wurde.

      Um den elektronisch gesiegelten Strafregisterauszug zu überprüfen, steht ein Validierungsservice zur Verfügung.

  • Wie kann ich einen Papierauszug oder eine Kopie auf Echtheit überprüfen?

    • Sie können einen Strafregisterauszug ohne Urteile auf Originalpapier (oder eine Kopie davon) oder einen ausgedruckten digitalen Auszug auf Korrektheit überprüfen. Diese Überprüfung ist allerdings nur für Strafregisterauszüge möglich, die nicht älter als sechs Monate sind.

      Auszüge mit Urteilen können auf diese Weise nicht überprüft werden.
      In diesem Fall wenden Sie sich bitte an:

      Bundesamt für Justiz
      Schweizerisches Strafregister
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

      strafregister@bj.admin.ch
      Helpline:
      +41 58 465 01 98
      (Mo-Fr 09:30-10:30 und 14:00-15:00)


  • Datenschutz

  • Was geschieht mit meinen Daten?

    • Übermittlung

      Alle Daten für die Bestellung und die mögliche Online-Zahlung werden verschlüsselt übermittelt.

      Zugang zu den Bestelldaten

      Die Daten sind nur dem Bestellsystem des Schweizerischen Strafregisters zugänglich und werden nur für diesen Zweck verwendet. Sie sind für Dritte nicht zugänglich.

      Wann werden die Daten gespeichert

      Nur am Ende des Bestellvorgangs. Falls Sie den Bestellablauf abbrechen oder während des Ablaufs mit dem Browser aussteigen, gehen alle erfassten Daten sofort verloren. Sie müssen dann die Bestellung neu erfassen.

      Kopie auf Ihrem Computer

      Im Bestellablauf können Sie eine Kopie des Bestellformulars auf Ihrem Computer abspeichern.


  • Technisches Allgemein

  • Welche Browser/Betriebssysteme werden unterstützt?

    • Wir empfehlen Ihnen, immer eine aktuelle Browserversion zu verwenden. Diese Website ist für folgende Browser optimiert:

  • Das automatische Ausfüllen von Feldern (z. B. Ort) funktioniert nicht.

    • Gewisse Felder werden vorausgefüllt, um mehr Komfort und mehr Datensicherheit zu bieten. Z. B. wird nach der Eingabe der Postleitzahl eine Auswahl der zulässigen Ortsnamen präsentiert.

      Dies funktioniert nur, wenn die Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser nicht zu hoch eingestellt sind.

      Falls Sie die Einstellung nicht verändern können (z. B. wegen firmeninterner Sicherheitsbeschränkung), müssen Sie einen anderen Browser verwenden, damit das Ausfüllen korrekt funktioniert.

  • Ich habe technische Probleme im Internet-Bestellvorgang oder mit der Online-Zahlung.

    • In der Kopfzeile ist die Transaktionsnummer (TAN) eingeblendet. Mit dieser Nummer können Ihre Daten identifiziert und wiederhergestellt werden.

      Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Support benötigen:



      strafregister@bj.admin.ch
      Helpline:
      +41 58 465 01 98
      (Mo-Fr 09:30-10:30 und 14:00-15:00)

      Schweizerisches Strafregister
      Dienst für Private
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

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